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das bayerische Reinheitsgebot

Das Reinheitsgebot - Woran müssen sich Brauereien halten?

Das bayerische Bier zählt zu den beliebtesten Bieren der Welt. Man könnte glatt annehmen, wir hätten es erfunden. Aber das wäre natürlich gelogen. In Wirklichkeit ist man sich unschlüssig, ob es vor 9000 Jahren die Ägypter oder noch früher die Chinesen waren. Aber was steckt hinter dem ganzen Hype rund um das bayerische Bier? Was uns von anderen Regionen unterscheidet, ist das berühmte Bayerische Reinheitsgebot. Eine Bestimmung, die 1513 von Herzog Wilhelm IV. von Bayern verfasst wurde und fortan beim Brauen eingehalten werden musste. Grund für das neue Braugesetz waren Brauereien, die begannen mit der traditionellen Rezeptur herumzuexperimentieren und den eigentlichen Geschmack zu verfälschten. Dies konnte und wollte der Herzog, der selbst fleißiger Biertrinker war, nicht zulassen und verbot das verhasste Gepansche.


Das Bayerische Reinheitsgebot – eine Garantie für ausschließlich natürliche Zutaten

In der heutigen Zeit kann man sich nie sicher sein, was man sich gerade munden lässt. Das Etikett auf Verpackungen, das eigentlich Inhaltsstoffe auflisten sollte, gleicht immer mehr einem Aneinanderreihen von Buchstaben und Zahlen, die nur einem Zweck zu dienen scheinen – den Käufer in die Irre zu führen. Mit dem bayerischen Reinheitsgebot wurde diesem Schindluder für alle bajuwarischen Biersorten der Riegel vorgeschoben. Während der Zubereitung von untergärigem Bier dürfen nämlich nur vier Zutaten verwendet werden: Hopfen, Gerstenmalz, Hefe und Wasser. Nur obergäriges Bier macht eine kleine Ausnahme. Beim Brauvorgang darf hier auch anderes Malz und technisch reiner Rüben-, Rohr-, Stärke- und Invertzucker beigemengt werden. Zudem sind auch Farbmittel, die aus den genannten Zuckerarten hergestellt wurden, erlaubt. Bis zum heutigen Tage sind sämtliche bayerischen Brauereien dazu verpflichtet, das Gebot ausnahmslos einzuhalten.


War da nicht auch noch ein Deutsches Reinheitsgebot?

Stimmt, aber dieses sollte man nicht so ernst nehmen. Das Bayerische Reinheitsgebot für Bier wurde 1906 für ganz Deutschland übernommen. Allerdings hat das Ganze einen Haken. Während das Bayerische Reinheitsgebot in Bayern auch für exportiertes Bier gilt, werden in außerbayerischen Brauereien auch Abweichungen des Gebots toleriert. Das strengere Gebot hierzulande macht also den feinen Unterschied, den anscheinend nicht nur der verwöhnte bayerische Gaumen schmecken kann.

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