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Tag des bayerischen Reinheitsgebot

Für echte Bierliebhaber ist heute kein Tag wie jeder andere. Genau heute vor 504 Tagen wurde ein Gesetz erlassen, das maßgeblich für den reinen Geschmack von bayrischen und fränkischen Bier verantwortlich ist: das bayrische Reinheitsgebot. Am 23. April 1516 wurde es im bayrischen Ingolstadt von den Herzögen Wilhelm IV. und Ludwig X. erlassen und gilt noch heute als eines der wichtigsten Lebensmittelgesetze des letzten Jahrtausends. Um den verhassten Bierpanschern endlich den Garaus zu machen und die Bevölkerung vor schlechtem Bier und sogar Vergiftungen zu bewahren, schrieb dieses vor, dass Bier fortan nur noch aus den Zutaten Wasser, Malz, Hopfen und Hefe gebraut werden darf. An dieser Tradition wird in weiten Teilen Deutschlands und besonders in Bayern auch bis zum heutigen Tag festgehalten, um unser weltberühmtes Kulturgut Bier zu beschützen.

 

Was genau führte zum Erlass des Gebots?

Wie bereits erwähnt, gab es damals viele unehrenhafte Brauer, die den Geschmack des Bieres durch minderwertige Zutaten verfälschten. Eine Tatsache, über die man sich über alle Maßen ärgerte. Letztendlich war es jedoch die große bayrische Fehde bzw. der Landshuter Erbfolgekrieg von 1504 bis 1505, der zur Festlegung des bayrischen Reinheitsgebots führte. Nachdem sich die erhitzen Gemüter nach dem relativ kurzen Krieg wieder beruhigten, stimmte man einer Wiedervereinigung der Teilherzogtümer zu. Neue Landrechte mussten her und im Zuge dessen entstand im Rahmen der neuen Landesverordnung auch das bayrische Reinheitsgebot. Dieses schrieb damals nicht nur die Zutaten von Bier vor, sondern auch die Preise. Letzteres konnte sich über die letzten Jahrhunderte natürlich nicht halten.

 

Ein klein wenig wurde an der originalen Rezeptur dennoch verändert

Der Begriff Reinheitsgebot wurde eigentlich erst später eingeführt, da die alte deutsche Sprache irgendwann nicht mehr zeitgemäß war. Im Originalgesetz hieß es 1516: „Ganz besonders wollen wir, dass forthin allenthalben in unseren Städten, Märkten und auf dem Lande zu keinem Bier mehr Stücke als allein Gersten, Hopfen und Wasser verwendet und gebraucht werden sollen.“ Die reine Gerste musste irgendwann ersetzt werden. Wieso erläuterte Ernst Andreas, Chef der Eschweger Klosterbrauerei in einem Interview mit dem Marktspiegel: „Immer wieder. In den vergangenen fünf Jahrhunderten wurde dieser Text mehrfach verändert. Aus Gerste wurde Gerstenmalz, weil man feststellte, dass Malz wesentlich geeigneter zum Bierbrauen ist. Unter Malz versteht man Getreide, das gekeimt hat und bei hohen Temperaturen gedarrt worden ist. Die Beschränkung auf Gerste wurde zugunsten weiterer Getreidesorten aufgegeben.“ Zudem wurde die Zutat Hefe dem Reinheitsgebot hinzugefügt. Sie war zwar schon immer am Gärungsprozess beteiligt, doch entdeckt wurde dies und das sie aus Mikroorganismen besteht ja erst im 19. Jahrhundert von Louis Pasteur. Also musste sie natürlich nachträglich ins Reinheitsgebot aufgenommen werden.

 

Mit der Verwendung von Gerste bekämpfte man die Hungersnot

Über eine sehr lange Zeit bestanden bayrische Herrscher darauf Bier ausschließlich aus Weizen zu brauen. Die Hungersnot der Bevölkerung wurde damals weitestgehend ignoriert. Zum Glück brachten die Herzöge Wilhelm IV. und Ludwig X. dann endlich die Veränderung, die Bayern dringend nötig hatte. Fortan durfte Weizen nur noch zur Herstellung von Brot verwendet werden, damit die Menschen in Zeiten der Nahrungsmittelknappheit nicht mehr Hunger leiden mussten. Der gebraute Gerstensaft mundete dem Land mindestens genauso gut und so waren alle zufrieden. Der Staat hatte mit dem Brauen von Bier weiterhin eine große Einnahmequelle und die das Volk genug zum Essen. Auch lange Zeit vor dem offiziellen Reinheitsgebot wurden bereits ähnliche Regulierungen für das Brauen von Bier aufgestellt z. B. in Augsburg (1156), Nürnberg (1293), Weimar (1348), München (1363) oder in Weißensee (1434). Diese galten aber nur in den jeweiligen Regionen.

 

Wie verbringt man den Tag des Reinheitsgebot am besten?

Was du am Tag des Reinheitsgebot treibst, spielt keine Rolle, aber du solltest dir mindestens ein bis zwei Bier gönnen und auf die Reinheit und Süffigkeit des fränkischen Bieres anstoßen. Es ist dir aber ach niemand böse, wenn du diesen großen Tag für eine genüssliche Bierparty nutzt. Gerne übernehmen wir das „Catering“ und schicken dir eine gut gefüllte Bierkiste oder einen Mischlasten vorbei. Übrigens: Es gibt Neuigkeiten im Biershop. Ab sofort kannst du bei uns auch 5-Liter-Bierfässer bestellen.

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